erweiterter Vorstand

Der erweiterte Vorstand ist im groben die "alte" Volksfestgemeinschaft vor der Vereinsgründung. Wer früher Deligierter seines Vereins in der Gemeinschaft war, ist heute Beisitzer im erweiterten Vorstand.

Der Text aus der Satzung zum erweiterten Vorstand lautet:

"Der Vorstand wird durch stimmberechtigte Beisitzer ergänzt. Vorstand und Beisitzer bilden den erweiterten Vorstand. Die Beisitzer sind nicht zur Vertretung des Vereins berechtigt. Vorschlagsrecht für die Besetzung der Beisitzerfunktionen erhalten die in der Geschäftsordnung benannten Bortfelder Vereine bzw. Vereinigungen. Voraussetzung für den Erwerb des Vorschlagsrechtes ist die Unterstützung des Vereinszwecks. Die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen obliegt dem erweiterten Vorstand."